Viele HNO-Operationen werden herkömmlich stationär im Rahmen eines mindestens 4-6 tägigen Krankenhausaufenthaltes durchgeführt. Viele von diesen für Sie zeitraubenden Krankenhausaufenthalten sind vermeidbar: Mit dem richtigen Laser können bestimmte Operationen ambulant, ohne Ausfall am Arbeitsplatz oder im Familienalltag, für Sie zeitsparend und ohne belastende Vollnarkose und trotzdem weitestgehend schmerzfrei in unserem HNO-Zentrum in der Innenstadt von München durchgeführt werden.
Unsere ambulanten Operationen
Zur Verbesserung der Nasenatmung und des Schnarchens als Schutz vor Folgekrankheiten und bei Nasenpolypen (Polyposis nasi bei chronischer Sinusitis)
- Verkleinerung der Nasenmuscheln (Laserconchotomie)
- Begradigung / Korrektur der Nasenscheidewand (Septumkorrektur)
- Einzelne Nasenpolypen bei chronischer Sinusitis
Bei obstruktiven Schnarchpatienten zur Reduktion des Schnarchens und des Obstruktionsgrades.
- Reduktion des Zäpfchens und des Weichgaumens, bei Bedarf auch des Zungengrundes.
Nach den Eingriffen und Operationen ist eine ambulante Nachsorge wie Nasenpflege und Wundkontrolle, wie bei allen Operationen notwendig, wenn auch nicht so aufwendig.
Wir können nicht alle Nasenscheidewandverkrümmungen ambulant per Laser operieren. Manche müssen weiterhin per stationärem Eingriff begradigt werden. Unsere Aufgabe besteht dann darin, Sie an einen guten Operateur weiterzuleiten. Nach der Operation kann die Betreuung gerne wieder hier stattfinden.
Hautveränderungen
- Bestimmte Hautveränderungen werden per Laser einfach verdampft oder abgeschnitten. Manche können hier auch per Kryotherapie (Vereisung) entfernt werden.
- Zur Hautglättung (Kosmetik) wird eher das Scenar-Gerät verwendet.
Kosten – nicht nur eigene Leistung
Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Vorteile solcher ambulanten kosten- und zeit-sparenden Operationen (bzgl. der Nasenatmung und der Schnarchtherapie und der Polypenentfernung) zwischenzeitlich erkannt und übernehmen die Kosten dieser Operationen zumindest größtenteils. Die richtige Indikation für die genannten ambulant durchführbaren Operationen können nur nach einer korrekten Diagnostik gestellt werden. So ist zum Beispiel eine Allergie-Diagnostik zum Ausschluss anderer Ursachen für eine Nasenatmungsbehinderung unerlässlich. Ebenso kann auch eine Computertomographie der Nasennebenhöhlen zum Ausschluss einer Sinusitis nötig sein. Auch das Schnarch-Apnoe-Screening bei schnarchenden Patienten muss vor der Operation stattfinden.
Da die Hautveränderungen meist gutartiger Natur sind, stellen ihre Entfernung in aller Regel keine Kassenleistung da.